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Steuern19. Mai 20268 Min Lesezeit

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG: Wann lohnt der Wechsel zur Regelbesteuerung?

Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Was das konkret heißt, wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist und wann der Wechsel zur Regelbesteuerung mehr Geld bringt.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine der nützlichsten Vereinfachungen im deutschen Steuerrecht — und zugleich eine, bei der viele Selbständige falsch entscheiden. Seit dem 1. Januar 2025 gelten außerdem neue, deutlich angehobene Grenzen. Höchste Zeit für ein Update.

Die neuen Grenzen seit 2025

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Schwellenwerte spürbar erhöht:

GrenzeBis 2024Ab 2025
Vorjahresumsatz (max.)22.000 €25.000 €
Laufendes Jahr (max., voraussichtlich)50.000 €100.000 €

Wichtig: Wer im laufenden Jahr die 100.000 € überschreitet, verliert den Kleinunternehmer-Status sofort ab dem Folgegeschäft. Anders als früher gibt es hier keinen „Toleranzbereich" mehr.

Was bedeutet Kleinunternehmer konkret?

Wenn du die Regelung in Anspruch nimmst, musst und darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Du behandelst Umsätze also brutto = netto. Im Gegenzug bekommst du auch keinen Vorsteuerabzug für deine Einkäufe und Investitionen.

Praktische Konsequenzen:

  • Keine USt-Voranmeldungen beim Finanzamt — eine spürbare Erleichterung in der monatlichen Buchhaltung.
  • Vereinfachte Rechnungen: Pflichthinweis statt USt-Berechnung. Etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Keine UStVA, keine UStE (Umsatzsteuer-Erklärung am Jahresende) — seit 2024 entfällt auch diese Pflicht für Kleinunternehmer komplett.
  • Aber: Du musst nach wie vor eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz machen und Einkommensteuer abführen.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Sie passt typischerweise, wenn:

  • deine Kunden Privatkunden sind — die zahlen brutto und können sowieso keine Vorsteuer ziehen. 19 % weniger Preis heißt 19 % günstigerer Tarif für deine Kunden — ein echter Wettbewerbsvorteil.
  • du geringe Vorsteuer-fähige Ausgaben hast (z.B. reine Beratung, digitale Dienstleistungen, Coaching).
  • du nebenberuflich selbständig bist und es einfach halten willst.

Wann nicht?

Wechsel oder Verzicht ist sinnvoll, wenn:

  • deine Kunden überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind. Die zahlen Brutto-Rechnungen problemlos, weil sie sich die Vorsteuer zurückholen — du dagegen verschenkst Vorsteuerabzug auf deine eigenen Ausgaben.
  • du große Investitionen planst (Hardware, Software, Equipment, Fahrzeuge). Ein Laptop für 2.000 € enthält 319 € Vorsteuer, die du als Kleinunternehmer endgültig verlierst.
  • du perspektivisch über 100.000 € Umsatz machen wirst. Dann „lernst" du sowieso bald die Regelbesteuerung — besser direkt korrekt starten als später umstellen müssen.
Faustregel:Wenn dein Anteil B2B-Kunden > 70 % beträgt UND du Ausgaben mit Vorsteuer > 5.000 € pro Jahr hast, lohnt sich die Regelbesteuerung in den meisten Fällen — auch wenn du die Schwellenwerte nicht überschreitest.

So wechselst du zur Regelbesteuerung

Der Wechsel ist eine einseitige Verzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt — formlos schriftlich. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt es ein eigenes Feld, später kannst du den Verzicht jederzeit per Brief oder ELSTER erklären.

Achtung: Der Verzicht ist 5 Jahre bindend (§ 19 Abs. 2 Satz 2 UStG). Du kannst also nicht beliebig hin und her wechseln. Plane den Wechsel zum Jahreswechsel und rechne durch, ob er sich über mindestens 5 Jahre rechnet.

Was die Software können muss

Eine gute Buchhaltungssoftware unterscheidet zwischen den beiden Modi und passt sich an:

  • Im Kleinunternehmer-Modus: USt-Felder ausgeblendet, automatischer §19-Hinweis auf jeder Rechnung, keine UStVA-Vorbereitung.
  • Bei Annäherung an die 25.000-€-Grenze: Warnung im Dashboard, damit du nicht versehentlich überschreitest.
  • Beim Wechsel: nahtlose Umstellung ohne Datenverlust, korrekte Stichtags-Behandlung.

Accolink ist auf beides ausgelegt: Du wählst beim Onboarding deinen Status, der Pflichthinweis nach § 19 UStG wird automatisch auf jede Rechnung gesetzt, und der Wechsel zur Regelbesteuerung ist ein-Klick-Operation.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung ist seit 2025 deutlich großzügiger — bis zu 100.000 € im laufenden Jahr sind möglich. Trotzdem ist sie nicht für jeden die richtige Wahl. Wer überwiegend an Unternehmen verkauft oder größere Investitionen plant, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser.

Die wichtigste Hausaufgabe: Schau dir ehrlich deine Kunden-Mix-Statistik und deine Ausgaben-mit-Vorsteuer an. Wenn beides klar Richtung B2B + viele Investitionen zeigt, ist der Verzicht trotz 5-Jahres-Bindung meist die bessere Entscheidung.

Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2026 · Quellen geprüft

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